Thomas Ineichen says...
Post by Thomas IneichenHallo Martin,
Post by Martin Schochhttp://www.kapo.sg.ch/home/verkehr/aktuelles.Par.0006.DownloadListPar.0011.File.tmp/Regeln%20f%C3%BCr%20Kreisel.pdf
| Wenn zwei Fahrzeuge parallel in mehrspurige Kreisel einfahren, hat
| derjenige auf dem linken Streifen Vortritt (Linksvortrittsprinzip).
Das gilt nur, wenn der Kreisverkehr weniger Spuren als die Zufahrt auf-
weist.
| Kreiseleinfahrt: Vortritt auf linkem Fahrstreifen
| Das Bundesgericht erhielt 2001 Gelegenheit zur Klärung des
| Vortrittsrechts im Bereich der Einfahrt zu einem Kreisel. Es ging um
| eine Kollision, die sich auf einer dreispurigen Einfahrt ereignet
| hatte, in der sich die Fahrstreifen auf zwei reduzierten.
| Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass dort, wo mehr Fahrstreifen auf
| einen Kreisel zuführen, als nachher in diesem selbst zur Verfügung
| stehen, der Benützer des linken Fahrstreifens unter Vorbehalt des
| Vertrauensgrundsatzes vortrittsberechtigt ist. Erfolgt keine
| Fahrstreifenreduktion, sind die Lenker an ihre Vorselektion gebunden
| und müssen im Kreisel auf dem gleichen Streifen weiterfahren.
http://www.zisch.ch/navigation/top_main_nav/ratgeber/recht/detail.htm?client_request_className=AbstractPortalContent&client_request_contentOID=283839
und
http://www.mesa-pipa.ch/news/lozza_news_06_09.pdf
(mit Bildern) ;-)
--
J. P. B.
There are more instances of the abridgment of the freedom of the people
by gradual and silent encroachments of those in power than by violent
and sudden usurpation. -- James Madison